Erbvertrag

Der Erbvertrag ist neben dem Testament eine weitere gebräuchliche Form, die Vermögensnachfolge zu regeln.

Der große Unterschied besteht darin, dass anders als bei den meisten Testamentsformen ein einfacher Widerruf dieser letztwilligen Verfügung nicht mehr möglich ist. Der in einem Erbvertrag Bedachte hat aber anders als beim Testament bereits eine rechtliche Anwartschaft, da eben ein Vertrag zwischen dem Erben und dem Bedachten vorliegt.

In solch einem Erbvertrag kann z. B. ein Pflichtteilsverzicht des Bedachten erklärt werden gegen Zahlung einer bestimmten Geldsumme jetzt oder später. Auch andere Rechtsgeschäfte können hierin geregelt werden, z. B. die Übertragung der Immobilie an die Kinder mit gleichzeitiger Einräumung eines Nießbrauchrechts für den Übergeber.

Auch hier gilt, dass immer im konkreten Einzelfall eine ganz individuelle Lösung gefunden werden muss.