Testament

Ein Testament ist eine letztwillige Verfügung, mit dem der Erblasser die Verteilung seiner Werte nach seinem Tod regelt. Es bedarf bestimmter Formen, um wirksam zu sein, ein Formverstoß kann die Nichtigkeit zur Folge haben. Es muss entweder vollständig handschriftlich sowie mit Ort, Datum und Unterschrift versehen sein oder notariell beurkundet. Sonderformen sind möglich. Im Ausland gelten andere Regelungen. Wer verheiratet ist, kann auch ein gemeinsames Testament errichten. Auch wer keinen großen Aufwand betreiben möchte, sollte auch ein handschriftliches Testament immer von einem Fachmann überprüfen lassen, da die gesetzlichen Regelungen kompliziert sind. Folgende Konstellationen zeigen typische Fragen auf:

Sie sind glücklich verheiratet, haben zwei Kinder und machen sich keinerlei Sorgen:

Hier ist z. B. zu fragen, wie die wirtschaftliche Lebensgrundlage des Ehepartners abgesichert werden kann, ob bei der Erbauseinandersetzung der Ehepartner alleine bestimmen kann, oder ob bei z. B. bei minderjährigen Kinder eine vom Gericht eingesetzte Person mitbestimmt. Wer soll sich um die Kinder kümmern, wenn beiden etwas passiert?

Sie sind glücklich geschieden und widmen sich jetzt in vollem Umfang Ihrer Karriere und haben es bereits zu einem Wohlstand gebracht:

Ohne eine testamentarische Regelung wären Ihre Kinder erbberechtigt. Da diese noch minderjährig sind, würde die Vermögenssorge für die Kinder im Regelfall durch Ihre geschiedene Exfrau durchgeführt werden, mit der Sie gerade über das Thema Geld immer gestritten hatten.

Sie sind verheiratet, ohne Kinder und Ihre Eltern leben noch:

Hierbei erben neben dem Ehepartner auch die Eltern mit. Es entsteht eine Erbengemeinschaft, in der über wichtige Themen, z. B. was mit dem Haus passieren soll, einvernehmlich gemeinsam entschieden werden muss. Eine wechselseitige Erbeinsetzung der Eheleute untereinander hätte dies vermieden.

Wenn Sie ein Unternehmen führen, bedarf es besonderer Überlegungen:

In einem Todesfall schützt das Gesetz den Betrieb nicht als Einheit, sondern es folgt in der Regel eine Aufteilung auf z. B. Ehepartner und Kinder oder die Eltern, wenn keine Kinder vorhanden sind.

Hier wäre es sinnvoll, zu regeln, wie der Fortbestand des Unternehmens sichergestellt ist und wer den Betrieb leitet bei gleichzeitiger finanzieller Absicherung der Familienangehörigen.

Auch Nichtverheiratete, die z. B. zusammenleben und etwas gemeinsam aufgebaut haben, sollten sich gegenseitig bedenken, da nach dem gesetzlichen Erbrecht hier im Todesfall lediglich die jeweiligen Vermögen von den jeweiligen Angehörigen geerbt werden.

Testamente sind geeignet, sehr genau zu bestimmen, was nach dem Tod geschehen soll. So kann zum einen festgelegt werden, wer Erbe, also Rechtsnachfolger ist, andererseits aber auch wer z. B. bestimmte Gegenstände durch ein Vermächtnis erhalten soll. Eine testamentarische Zuwendung kann z. B. auch von bestimmten Bedingungen abhängig gemacht werden. Auch besteht die Möglichkeit, die Nachlassabwicklung zu kontrollieren, z. B. durch die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers.

Eine Einzelfallberatung durch einen Spezialisten sollte auf jeden Fall erfolgen!