Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht ist eine Ergänzung zu einer Patientenverfügung. Mit dieser wird einem Bevollmächtigten, häufig z. B. den Kindern, die Erlaubnis erteilt, bestimmte Dinge zu regeln, wenn man dies selbst nicht mehr kann.

Häufig werden Patientenverfügungen und Vorsorgevollmacht in einem Schriftstück erstellt.

Wenn eine solche rechtswirksame Vorsorgevollmacht vorliegt, ist auch das Betreuungsgericht daran gebunden, d. h. es kann nicht eine andere Person, z. B. einen gesetzlichen Betreuer, einsetzen.

Eine solche Vollmacht berechtigt z. B. zur Regelung von Vermögensangelegenheiten, wobei auch der jeweiligen Hausbank eine bankeigene Vollmacht erteilt werden sollte. Ebenso wird in der Regel eine Vollmacht erteilt zur Regelung von rechtlichen und persönlichen Angelegenheiten, Aufenthalt, Wohnungsangelegenheiten sowie Gesundheitsmaßnahmen.

Lassen Sie sich hinsichtlich Art und Umfang der einzelnen Rechte des Bevollmächtigten beraten, auch besteht die Möglichkeit, eine weitere Person, z. B. als Kontrollbevollmächtigten, mit einzubinden.