Ehevertrag

Auch wenn ein Ehevertrag in der Regel dazu abgeschlossen wird, z. B. Scheidungsfolgen, wie Unterhalt, Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich zu regeln, kann ein solcher Vertrag erhebliche Auswirkungen auf den Erbfall haben. Die Rechtsprechung stellt hohe Anforderungen bei der Prüfung der Sittenwidrigkeit bzw. Inhaltskontrolle von Eheverträgen, so dass auch die Wirksamkeit von bereits abgeschlossenen Eheverträgen ggf. zu überprüfen sind. Aufgrund eines abgeschlossenen Ehevertrages können sich insbesondere Erbquoten verschieben und somit auch Pflichtteilsquoten.

Dem Ehegatten steht neben dem gesetzlichen Erbteil von 1/4 noch ein erhöhter pauschalisierter Erbteil von einem weiteren 1/4 zu, wenn die Ehegatten im Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben.

Eine Güterstandsvereinbarung hat somit erhebliche Auswirkungen auf das Erbrecht des Ehegatten, aber natürlich auch für die Kinder des Erblassers, da sich auch deren Erbquote verändert.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein mehrfacher Wechsel des Güterstandes (sog. Güterstandsschaukel) sinnvoll sein, da hierdurch steuerliche Vorteile möglich sein können. Da auch hier die Rechtsprechung dies nicht in jedem Fall zulässt, ist eine fachmännische Beratung unumgänglich.