Rechtsanwalt Lampe - Kanzlei und Fachanwalt für Erbrecht in Hamburg

Ich freue mich, dass Sie mich auf meiner Internet-Seite besuchen.

Wenn Sie rechtlichen Beistand benötigen, gerichtlich, außergerichtlich oder einfach eine vorsorgende Beratung wünschen, werde ich gerne für Sie tätig.

Rechtsanwalt Lampe - Kanzlei für Erbrecht in Hamburg
Thomas Lampe
Fachanwalt für Erbrecht

Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht bin ich über 30 Jahre in Hamburg ansässig, vertrete Sie aber auch überregional. Die Kanzlei arbeitet grundsätzlich nur im Bereich des Erbrechts, hier geht es z. B. um Miterbenauseinandersetzung, Erbengemeinschaft, Durchsetzung des Pflichtteils, Enterbung oder Testamente.

Besonders in diesem schwierigen Rechtsgebiet reicht es nicht aus, Recht zu haben, man muss auch Recht bekommen!

Damit ich Sie unterstützen kann, Ihr Recht zu bekommen, ist eine enge Kommunikation zwischen Mandant und Anwalt notwendig. Ein gutes Vertrauensverhältnis ist die Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit.

Vertrauen setzt Information voraus, ich lade Sie daher ein, hier mehr über meine Praxis und Person zu erfahren.

Wie kann ich als Fachanwalt für Erbrecht in Hamburg Sie unterstützen?

Der Verlust eines geliebten Menschen ist immer eine Ausnahmesituation. Ausgerechnet in einer solchen Lebenslage wollen unzählige Formalitäten bei Behörden und Ämtern bearbeitet werden und auch die damit verbundenen Fristen machen diese schwierige Zeit nicht einfacher. Daher ist es weder Unkenntnis noch Schwäche, wenn die Hinterbliebenen beim Thema Erbrecht schnell überfordert sind. Als Fachanwalt für Erbrecht in Hamburg kann ich Ihnen helfen, den Dschungel aus Paragrafen, Vorschriften, Gesetzen und Sonderregelungen sicher zu durchqueren.

Wer bereits zu Lebzeiten eine entsprechende Vorsorge trifft, macht seinen Angehörigen die schwere Zeit schon ein wenig leichter. Deswegen kann ich Sie als Rechtsanwalt für Erbrecht in Hamburg bereits bei den individuellen Erbregelungen und deren späterer Anwendung beraten. Das betrifft insbesondere die Art des Testaments bezüglich Form und Inhalt, rechtssicherer Formulierungen und deren Umsetzung. Ausgehend von Ihren Vorstellungen finde ich die bestmögliche Lösung für Ihren Nachlass. Nur so können Sie als Erblasser sicher sein, dass Ihr Nachlass entsprechend Ihren Vorstellungen geregelt wird. Selbstformulierte Testamente sind häufig rechtlich zweifelhaft und ziehen Erbstreit bzw. Erbrechtsprozesse nach sich. Formulierungen aus dem Internet treffen häufig nicht Ihre konkrete Situation und können daher nachteilig sein.

Meine langjährigen Erfahrungen reichen dabei von einfachen Erbregelungen über die Unternehmensnachfolge, Regulierung der Pflichtteilsansprüche bis hin zu erbschaftssteuerlichen Aspekten. Außerdem kommt Ihnen und später Ihren Angehörigen der Umstand zugute, dass ich bei meiner Arbeit alle diese Aspekte des Erbrechts im Auge behalte und daraus ihre maßgeschneiderte Lösung erstellen kann. So lässt sich der für den Laien kaum verständliche Spielraum des Erbrechts optimal nutzen.

Natürlich stehe ich als Fachanwalt für Erbrecht in Hamburg auch und vor allem nach einem Trauerfall fest an Ihrer Seite. Gerade während der Trauerphase vertrete ich Ihre Interessen gegenüber den Erben, Miterben oder Pflichtteilsberechtigten in Ihrem Sinne. Sie dürfen dabei von mir als professionellen Fachanwalt für Erbrecht in Hamburg die gleiche kompetente aber auch respektvolle Arbeitsweise erwarten, die Sie von der möglicherweise zuvor durchgeführten Vorsorgeberatung bereits kennen.

Trotz der schwierigen und für viele Menschen sogar unangenehmen Thematik, ist eine Nachlassvorsorge daher mehrfach sinnvoll und empfehlenswert. Als Erblasser haben Sie die Gewissheit, dass Sie Ihre Nachlassangelegenheiten bestmöglich geregelt haben, Ihr letzter Wille umgesetzt werden kann, da er den rechtlichen Regelungen entspricht, und Ihren Hinterbliebenen bürokratische und lästige Details soweit wie möglich erspart bleiben und Streitigkeiten oder Gerichtsprozesse vermieden werden können.