Zur Person Rechtsanwalt Lampe

Thomas Lampe - Fachanwalt für Erbrecht
Thomas Lampe
Fachanwalt für Erbrecht
  • Seit 2007 habe ich die Erlaubnis der zuständigen Rechtsanwaltskammer, die Bezeichnung „Fachanwalt für Erbrecht“ zu führen und bearbeite hauptsächliche erbrechtliche Mandate.
  • Seit 1998 Kanzleibetrieb in den Räumen Feldstraße 60 in unmittelbarer Gerichtsnähe und Spezialisierung im Bereich Erb- und Familienrecht.
  • Zulassung zum Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg im Jahr 1988.
  • Tätigkeit als selbständiger Rechtsanwalt in Hamburg, sowohl als Sozius, als auch in Bürogemeinschaft mit verschiedenen Arbeitsschwerpunkten im Bereich Straf-, Sozial- und Arbeitsrecht, im Verwaltungsrecht sowie im allgemeinen Zivilrecht.
  • 1983 Zulassung als Rechtsanwalt durch die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg.

Kooperation und Mitgliedschaften

  • Mitglied der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg
  • Mitglied des Deutschen AnwaltsVereins
  • Mitglied des Hamburger AnwaltsVereins
  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen AnwaltsVerein
  • Mitglied der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (www.erbrecht.de)
  • Kooperation mit Stephan Ludwig für psychologisch-juristische Beratung im Rahmen außergerichtlicher Konfliktlösung. (konfliktlösung.com)