FAQ

Wie schnell kann ich einen Besprechungstermin bekommen?

Das ist in der Regel kurzfristig möglich, also innerhalb der nächsten 7 Arbeitstage. Häufig hat man subjektiv das Gefühl, dass etwas sofort besprochen werden muss, da ein Schreiben gekommen oder etwas passiert ist. Ein kurzes Gespräch klärt häufig auf, wie dringlich die Sache ist.

Wie komme ich in die Kanzlei?

Das Büro liegt zentral gegenüber dem Amts- und Landgericht Hamburg sowie dem Oberlandesgericht im Eckhaus zwischen Feldstraße und Karolinenstraße. Unten im Haus befindet sich eine Gastronomie, das „September“, die viele Hamburger kennen.

In unmittelbarer Nähe befindet sich die Station der U2 Messehallen, hier Ausgang Karolinenstraße wählen. Auch die Station der U3 Feldstraße befindet sich in unmittelbarer Nähe. Die Busstation Sievekingplatz mit dem Metrobus 3 ist gut zu erreichen.

Öffentliche Parkplätze sind vorhanden, tagsüber kann häufig gut in der Glacischaussee vor dem Heiligengeistfeld geparkt werden. 

Wenn ich nicht in Ihre Kanzlei kommen kann, weil ich krank bin oder nicht in der Nähe wohne, kann ich dann auch vertreten werden?

Das ist in der Regel kein Problem. Manche Mandanten leben nicht in Hamburg, die notwendigen Unterlagen können per Post und E-Mail ausgetauscht werden. Die Besprechungen finden dann telefonisch statt. Auch Hausbesuche sind möglich, z.B. bei Krankheit oder Alter.

Wenn ich z. B. enterbt worden bin und meinen Pflichtteil geltend machen möchte, was kostet das?

Dies lässt sich so nicht beantworten. Jeder Fall ist anders, sowohl von den rechtlichen Problemen, dem Umfang, als auch vom Wert des Pflichtteilsanspruchs. Es lässt sich zu Beginn selten voraussagen, ob der Gegner kooperiert oder ein gerichtliches Verfahren notwendig ist. Am Beginn eines Mandats steht eine ausführliche erste Beratung, in der die rechtlichen und tatsächlichen Probleme erörtert werden und geklärt wird, ob es Sinn macht, die Sache fortzusetzen.

Was kostet eine Beratung?

Es wird eine Gebührenvereinbarung, wie in § 34 RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) vorgesehen, geschlossen. Die Beratungskosten betragen in der Regel € 250,00, zuzüglich Mehrwertsteuer. Höhere Beratungskosten können bei komplexen Angelegenheiten oder sehr werthaltigen Nachlässen entstehen. Die Zeit für die Erstberatung ist so umfangreich, wie der Einzelfall es erfordert.

Ist das nicht zu teuer?

Häufig erhalte ich Anrufe, in denen gefragt wird, was eine Beratung kosten würde, wenn man nur einige wenige Fragen zu klären hätte. Weil es gerade im Erbrecht vielschichtige Probleme gibt, die dem Laien überhaupt nicht ersichtlich sind und sich hinter einer einfachen Frage häufig ein komplexer Sachverhalt verbirgt, kommt es auf den Einzelfall an. Das sollte in einem persönlichen Gespräch geklärt werden. Natürlich wird man immer einen Rechtsanwalt finden, der z. B. aus Marketinggründen ein erstes Gespräch günstiger anbietet. Ich kann gut verstehen, dass man zunächst versucht, Preise zu vergleichen. Aber gerade zwischen Anwälten ist dies sehr schwer, weil natürlich erfahrene Spezialisten häufig zu besseren Ergebnissen kommen und somit letztendlich günstiger sind.

Wird eine Beratung von meiner Rechtsschutzversicherung gezahlt?

Wenn eine Veränderung der Rechtslage vorliegt und die Rechtsschutzversicherung schon einige Zeit besteht, dürfte dies kein Problem sein. Eine Veränderung der Rechtslage liegt vor, wenn z. B. jemand gestorben ist. Vorsorgliche Beratungen, z. B. im Hinblick auf Testamentserstellung, werden von vielen Rechtsschutzversicherungen nicht übernommen. Die diesbezügliche Anfrage bei Ihrer Versicherung gehört hier zum Service.

Rechtsschutzversicherungen erstatten Beratungsgespräche in der Regel in dem oben erwähnten Preisrahmen.

Welche Kosten kommen später auf mich zu?

Auch dies kann im Einzelfall unterschiedlich sein. Es sind verschiedene Abrechnungsmodelle denkbar. In der Regel erfolgt eine Abrechnung auf Basis der geleisteten Arbeitsstunden, also nach Aufwand oder nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). § 4 RVG regelt, dass in außergerichtlichen Angelegenheiten die Gebühren nach dem RVG nicht unterschritten werden dürfen. Individuelle Vereinbarungen in Bezug auf die Honorarzahlung können geschlossen werden.

Es ist bei Beginn einer Angelegenheit, z.B. bei einer Auseinandersetzung innerhalb einer Erbengemeinschaft, in der Regel nicht möglich die letztendlich entstehenden Kosten vorherzusagen, da dies auch von äußeren Umständen, z.B. dem Verhalten der Miterben und von bisher nicht bekannten Tatsachen abhängen kann.

Wie lange dauert ein Verfahren?

Auch das ist sehr unterschiedlich und kann in der Regel nicht von vornherein beantwortet werden, da nicht bekannt ist, wie die Gegenseite reagiert. Häufig werden außergerichtliche Vereinbarungen geschlossen. Dies ist häufig schneller durchzuführen als eine Prozessführung.